AUF EINEN BLICK
StandNovember 2026, Steuerjahr 2026/27
Sicher non-residentWeniger als 16 Tage in UK (wenn du in einem der drei Vorjahre resident warst) oder Vollzeitarbeit im Ausland mit weniger als 91 UK-Tagen
HMRC informierenFormular P85 oder Self Assessment mit den Residence-Seiten SA109
Bleibt steuerpflichtigUK-Mieten, Gewinne aus UK-Immobilien, Arbeitstage in UK, viele UK-Pensionen
Fünf-Jahres-FalleTemporary non-residence: erst ab fünf Jahren plus einem Tag Abwesenheit vorbei
ErbschaftsteuerLong-term UK residence kann bis zu 10 Steuerjahre nachwirken

Wann du für HMRC wirklich weg bist

Der Statutory Residence Test (SRT) prüft jedes Steuerjahr für sich. Das britische Steuerjahr läuft vom 6. April bis zum 5. April. Du kannst also in einem Jahr resident sein und im nächsten nicht. Der Abreisetag allein entscheidet nichts. Wie der Test im Ganzen funktioniert, erklären wir im Beitrag zur Steuerpflicht im Vereinigten Königreich.

Für Wegziehende zählen vor allem die automatischen Overseas-Tests. Warst du in mindestens einem der drei Vorjahre resident, bist du non-resident, wenn du im Steuerjahr weniger als 16 Tage in UK verbringst. Gehst du für eine Vollzeitstelle ins Ausland, reicht der dritte Test: Vollzeitarbeit im Ausland über das Steuerjahr, weniger als 91 Tage in UK und an weniger als 31 Tagen mehr als drei Stunden Arbeit in UK, ohne längere Unterbrechung der Auslandsarbeit.

Greift keiner dieser Tests, rechnest du mit Bindungen (Ties). Als früherer Resident brauchst du weniger davon, um resident zu bleiben, als jemand, der neu kommt. Als früherer Resident prüfst du zusätzlich den Country Tie. Wer 183 Tage oder mehr in UK ist, bleibt ohnehin resident.

So viele UK-Bindungen halten dich in UK, wenn du in mindestens einem der drei vorangegangenen Steuerjahre resident warst:

Tage in UK im SteuerjahrUK-Bindungen, ab denen du resident bist
16 bis 45mindestens 4
46 bis 90mindestens 3
91 bis 120mindestens 2
über 120mindestens 1

HMRC RDR3, Table A

Split Year: der Schnitt in deinem Abreisejahr

Im Jahr der Abreise bist du nach dem SRT meist noch resident. Damit nicht das ganze Jahr in UK steuerpflichtig bleibt, gibt es die Split-Year-Behandlung: Das Jahr zerfällt in einen UK-Teil und einen Auslandsteil. Beim Wegzug kommen die Fälle 1 bis 3 in Frage.

Fall 1 gilt, wenn du eine Vollzeitarbeit im Ausland beginnst. Fall 2 betrifft deinen Partner, der dir dafür ins Ausland folgt. Fall 3 ist der klassische Umzug: Du gibst dein Zuhause in UK auf, verbringst danach weniger als 16 Tage in UK und wirst innerhalb von sechs Monaten im neuen Land steuerlich ansässig (oder erfüllst dort die Anwesenheits- oder Wohnungsbedingung). Jeder Fall hat eigene Bedingungen, und alle müssen erfüllt sein. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum Split Year.

Wichtig für die Planung: Split Year setzt voraus, dass du im Folgejahr non-resident bist. Wer im Herbst geht und im Frühjahr für ein paar Wochen zurückkommt, sollte die Tage vorher durchzählen.

Sag HMRC Bescheid: P85 oder Self Assessment

Wer dauerhaft wegzieht oder mindestens ein volles Steuerjahr Vollzeit im Ausland arbeitet, sagt HMRC Bescheid. Der Weg hängt davon ab, ob du schon eine Steuererklärung abgibst.

  1. 1

    Keine Self-Assessment-Erklärung: Formular P85

    Mit P85 meldest du den Wegzug und holst zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Den P45 legst du bei, wenn du einen hast. Online geht das erst nach der Abreise; bist du noch in UK, druckst du das Formular aus und schickst es per Post.

  2. 2

    Self-Assessment-Pflichtige: SA109

    Du meldest den Wegzug über die Residence-Seiten SA109 deiner Steuererklärung. HMRCs eigene Online-Dienste kannst du dafür nicht nutzen: Papier per Post oder kommerzielle Software. Für Papiererklärungen gilt der 31. Oktober als Frist.

  3. 3

    UK-Konto offen lassen

    HMRC übernimmt keine Gebühren für Umrechnung oder Auslandsüberweisung einer Erstattung. Lass dein britisches Konto offen, bis das Geld da ist.

  4. 4

    Besuche nach dem Wegzug

    Wer im Ausland Vollzeit arbeitet, kann laut HMRC in der Regel bis zu 90 Tage in UK verbringen, davon höchstens 30 Arbeitstage. Neue Aktivitäten in UK, etwa ein Immobilienkauf oder ein Geschäft, können dich wieder resident machen.

Was in UK für dich steuerpflichtig bleibt

Als non-resident zahlst du in UK keine Steuer auf Einkünfte und Gewinne aus dem Ausland. UK-Einkünfte bleiben aber in der Regel steuerpflichtig. Die vier großen Brocken sind Mieten, Immobiliengewinne, Arbeit in UK und Pensionen.

UK-Mieten: Wer sechs Monate oder mehr im Jahr im Ausland lebt, gilt als Non-Resident Landlord. Der Verwalter oder Mieter behält dann Steuer zum Basissatz ein, es sei denn, HMRC genehmigt dir die Bruttozahlung mit Abrechnung über Self Assessment. Ohne Verwalter behält der Mieter ab einer Miete von mehr als 100 Pfund pro Woche ein. Achtung: Mit dem Budget 2026 vom 28. Oktober 2026 hat die Regierung angekündigt, die Steuersätze auf Mieteinkünfte in England, Wales und Nordirland ab dem 6. April 2027 auf 24, 44 und 49 Prozent anzuheben; die Gesetzgebung folgt mit der Finance Bill 2026-27. Die Einzelheiten zum Verfahren stehen im Beitrag zum Non-Resident Landlord Scheme.

UK-Immobilien beim Verkauf: Gewinne aus UK-Immobilien und UK-Grund bleiben steuerpflichtig. Jeder Verkauf muss gemeldet werden, auch ohne Steuer und auch mit Verlust, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach Vollzug. Doppelbesteuerungsabkommen helfen bei Gewinnen aus britischen Wohnimmobilien in UK nicht. Mehr dazu im Beitrag zur NRCGT beim Immobilienverkauf. Britische Aktien kannst du als non-resident dagegen ohne britische Capital Gains Tax verkaufen.

Arbeit in UK: Lebst du im Ausland und arbeitest weiter für einen britischen Arbeitgeber in UK, wird die Steuer auf die Tage berechnet, an denen du in UK arbeitest. UK-Pensionen: Betriebs- und Privatrenten aus UK sind grundsätzlich in UK steuerpflichtig; über das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem neuen Wohnsitzland kannst du für die meisten Pensionen Entlastung beantragen. Die meisten Pensionen aus dem öffentlichen Dienst bleiben nur in UK steuerpflichtig. Die State Pension besteuert UK bei Non-Residents in der Regel nicht.

Zinsen und Dividenden aus UK sind für Non-Residents meist unkritisch: HMRC begrenzt die Steuer auf diese Kapitalerträge auf das, was an der Quelle einbehalten wurde. Diese Begrenzung gilt nicht im Auslandsteil eines Split Year und nicht für Mieten.

Temporary non-residence: die Fünf-Jahres-Falle

Wer UK verlässt, kurz Gewinne mitnimmt und dann zurückkommt, hat die Rechnung ohne die Temporary-non-residence-Regeln gemacht. Sie greifen, wenn du in mindestens vier der sieben Steuerjahre vor dem Abreisejahr allein in UK ansässig warst und deine Abwesenheit fünf Jahre oder weniger dauert. Entkommen kannst du nur mit mehr als fünf Jahren: fünf Jahre plus einen Tag.

Kommst du früher zurück, besteuert HMRC im Rückkehrjahr bestimmte Einkünfte und Gewinne aus der Zeit im Ausland so, als wären sie in diesem Jahr entstanden. Dazu gehören unter anderem Kapitalgewinne, bestimmte Pensionszahlungen und Einmalbeträge, Ausschüttungen aus eng kontrollierten Gesellschaften (also typischerweise deiner eigenen Limited), Offshore Income Gains aus Fonds und Chargeable Event Gains aus Lebensversicherungen.

Praktisch heißt das: Wer seine britische Firma vom Ausland aus leer ausschüttet oder ein großes Depot verkauft und nach drei Jahren zurückkehrt, zahlt in UK nach. Das gilt auch, wenn dein neues Wohnsitzland die Gewinne schon besteuert hat; dann geht es um die Anrechnung der dort gezahlten Steuer.

Inheritance Tax: der lange Schatten

Seit dem 6. April 2025 hängt die britische Erbschaftsteuer nicht mehr am Domizil, sondern an der Long-term UK residence. Long-term resident ist, wer in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre in UK resident war. Dann kann auch das Auslandsvermögen unter die Inheritance Tax fallen.

Dieser Status endet nicht mit dem Umzug. Er kann bis zu 10 Steuerjahre nachwirken; wer kürzer in UK gelebt hat, ist früher draußen. Nach 10 bis 13 Jahren in UK endet er drei Jahre nach dem Wegzug, nach 15 Jahren fünf Jahre danach. Wer nach zehn Jahren ununterbrochener Abwesenheit zurückkehrt, fängt beim Zählen von vorn an. Die Hintergründe stehen in unserem Beitrag zur Erbschaftssteuer in England.

Ist der Schatten vorbei, bleibt das UK-Vermögen trotzdem im Netz: Wer im Ausland lebt, zahlt Inheritance Tax auf seine UK-Vermögenswerte, etwa eine Immobilie oder ein Bankkonto in UK. Der Standardsatz beträgt 40 Prozent auf den Teil über dem Freibetrag von 325.000 Pfund. Auch ein ISA gehört für die Erbschaftsteuer zum Nachlass.

Dein ISA, deine Pension, deine National Insurance

ISA: Du darfst dein ISA behalten, und die britische Steuerbefreiung auf das Guthaben bleibt. Einzahlen darfst du als non-resident nicht mehr, und du musst deinem Anbieter melden, dass du nicht mehr in UK ansässig bist. Die britische Befreiung gilt nur in UK. Wie dein neues Wohnsitzland die Erträge sieht, entscheidet dessen Recht.

Pensionen: Deine britische Pension bleibt, wo sie ist. Wie Auszahlungen nach dem Wegzug besteuert werden, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Einmalbeträge innerhalb der ersten fünf Jahre können unter die Temporary-non-residence-Regeln fallen.

National Insurance: Seit dem 6. April 2026 gelten für Zeiten im Ausland neue Regeln. Freiwillige Class 2 Beiträge für Auslandszeiten gibt es ab dem Steuerjahr 2026/27 nicht mehr. Freiwillige Class 3 Beiträge für Zeiten nach dem 5. April 2026 kannst du nur zahlen, wenn du vorher zehn Jahre am Stück in UK gelebt oder insgesamt zehn Jahre qualifizierende Beiträge gezahlt hast. Der Satz für 2026/27 liegt bei 18,40 Pfund pro Woche; nachzahlen kannst du für die letzten sechs Jahre. Für eine State Pension brauchst du in der Regel mindestens zehn qualifizierende Jahre.

Wohin du weiterziehst

Die britische Seite ist die eine Hälfte. Die andere hängt vom Zielland ab.

FAQ

Deine Fragen zum Wegzug aus UK

Ab wann bin ich nach dem Wegzug non-resident?

Das entscheidet der Statutory Residence Test für jedes Steuerjahr. Im Abreisejahr bist du meist noch resident; die Split-Year-Behandlung kann das Jahr aber ab dem Abreisetag teilen, wenn einer der Fälle 1 bis 3 greift und du im Folgejahr non-resident bist.

Muss ich HMRC über den Wegzug informieren?

Ja, wenn du dauerhaft wegziehst oder mindestens ein volles Steuerjahr Vollzeit im Ausland arbeitest. Ohne Self Assessment nimmst du das Formular P85, mit Self Assessment die Residence-Seiten SA109.

Darf ich nach dem Wegzug noch nach UK reisen?

Ja. Wie viele Tage unschädlich sind, hängt von deinen verbleibenden Bindungen nach UK ab. Wer im Ausland Vollzeit arbeitet, kann laut HMRC in der Regel bis zu 90 Tage in UK verbringen, davon höchstens 30 Arbeitstage.

Was passiert, wenn ich nach drei Jahren zurückkomme?

Dann greifen in der Regel die Temporary-non-residence-Regeln. Bestimmte Gewinne und Einkünfte aus der Zeit im Ausland, etwa Kapitalgewinne oder Ausschüttungen aus deiner eigenen Gesellschaft, besteuert HMRC im Rückkehrjahr.

Kann ich mein ISA behalten?

Ja. Das ISA bleibt in UK steuerfrei, du darfst aber nichts mehr einzahlen, solange du non-resident bist. Melde deinem Anbieter den Wegzug.

Quellen: HMRC: RDR3 Statutory Residence Test (SRT) notes; HMRC Residence and FIG regime manual: Split year, Case 1 (RFIG21040); HMRC Residence and FIG regime manual: Split year, Case 3 (RFIG21130); HMRC Residence and FIG regime manual: Temporary non-residence (RFIG21510, RFIG21560); GOV.UK: Tax if you leave the UK to live abroad; GOV.UK: Get your Income Tax right if you're leaving the UK (P85); GOV.UK: Tax on your UK income if you live abroad; HMRC: HS300 Non-residents and investment income (2026); GOV.UK: Capital Gains Tax on UK property or land if you're not a UK resident; HM Treasury: Budget 2026; GOV.UK: Inheritance Tax if you're a long-term UK resident; GOV.UK: How Inheritance Tax works; GOV.UK: Individual Savings Accounts, if you move abroad; GOV.UK: Voluntary National Insurance