| Abkommen | Unterzeichnet 30. März 2010 in London, in Kraft seit 30. Dezember 2010 |
| Änderungen | Protokoll 2014 (in Kraft 29. Dezember 2015), Protokoll 2021 (in Kraft 17. Dezember 2021) |
| Dividenden | Quellensteuer höchstens 15 %, für Gesellschaften mit direkt 10 % Kapital höchstens 5 % |
| Zinsen, Lizenzen | Nur im Wohnsitzstaat (Ausnahme: gewinnabhängige Zinsen) |
| Gesetzliche Rente | Nur im Staat, der sie zahlt |
| Arbeitslohn | 183 Tage in jedem Zwölfmonatszeitraum |
| Stand | November 2026 |
Das Abkommen von 2010 und seine zwei Protokolle
Das heutige Abkommen wurde am 30. März 2010 in London unterzeichnet und ist am 30. Dezember 2010 in Kraft getreten. Es gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 und in UK für Einkommen- und Kapitalertragsteuer seit dem Steuerjahr ab 6. April 2011. Das alte Abkommen von 1964 ist mit Ablauf des 29. Dezember 2010 ausgelaufen. In UK steht es als Statutory Instrument im Gesetzblatt: The Double Taxation Relief and International Tax Enforcement (Federal Republic of Germany) Order 2010.
Zweimal wurde nachgebessert. Das Protokoll vom 17. März 2014, in Kraft seit 29. Dezember 2015, hat vor allem Artikel 7 über Unternehmensgewinne neu gefasst. Das Protokoll vom 12. Januar 2021, in Kraft seit 17. Dezember 2021, wirkt in UK für Einkommen- und Kapitalertragsteuer ab 6. April 2022. Es bringt den neuen Artikel 30A: Wer eine Gestaltung im Wesentlichen baut, um an Abkommensvorteile zu kommen, bekommt sie nicht. Für Privatleute heißt das: Das Abkommen schützt echte Lebenssachverhalte, keine Konstruktionen.
Und der Brexit? Das DBA ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen Berlin und London und gilt unverändert weiter. Eine gemeinsame Erklärung von 2021 hält fest, dass beide Seiten über weitere Änderungen verhandeln wollen. Ein neues Protokoll ist auf der britischen Treaty-Seite bisher nicht veröffentlicht.
Wo du ansässig bist: der Tie-Breaker
Alles beginnt mit der Frage, in welchem Staat du im Sinne des Abkommens ansässig bist. Nach britischem Recht entscheidet der Statutory Residence Test, den wir in UK-Steuerpflicht und Residence Test erklären. Nach deutschem Recht bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig, solange du hier einen Wohnsitz hast, und den hat schon, wer eine Wohnung innehat, die er beibehalten und benutzen wird. Bist du nach beiden Rechten ansässig, greift die Rangfolge in Artikel 4 Absatz 2.
Erst zählt die ständige Wohnstätte: Wer nur in einem Land eine Wohnung zur Verfügung hat, ist dort ansässig. Hast du in beiden Ländern eine, entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen, also wo Familie, Arbeit und Alltag sind. Lässt sich der nicht bestimmen, zählt der gewöhnliche Aufenthalt, danach die Staatsangehörigkeit, und am Ende einigen sich die Behörden.
Die Zuzugsplanung in UK ändert daran nichts. HMRC stellt klar, dass ein Antrag auf das 4-Jahres-FIG-Regime deine Ansässigkeit nach dem Abkommen nicht verschiebt. Die Frage nach der Wohnung in Deutschland bleibt also die wichtigste deines Umzugs.
Wer besteuert was: deine Einkünfte im Überblick
Die Tabelle zeigt, was das Abkommen dem Quellenstaat höchstens erlaubt. Die nationalen Sätze können höher sein; den Überhang holst du im Quellenstaat zurück.
| Einkunft | Artikel | Regel |
|---|---|---|
| Mieten aus Immobilien | 6 | Dürfen im Belegenheitsstaat besteuert werden |
| Dividenden (Streubesitz) | 10 | Quellenstaat höchstens 15 % |
| Dividenden an Gesellschaft mit direkt mindestens 10 % Kapital | 10 | Quellenstaat höchstens 5 % |
| Dividenden an britische Pension Schemes | 10 | Deutschland höchstens 10 % |
| Zinsen | 11 | Nur Wohnsitzstaat; gewinnabhängige Zinsen (stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen, Gewinnobligationen) auch in Deutschland |
| Lizenzgebühren | 12 | Nur Wohnsitzstaat |
| Gewinne aus Immobilien und immobilienreichen Anteilen | 13 | Auch im Belegenheitsstaat |
| Übrige Veräußerungsgewinne | 13 | Nur Wohnsitzstaat |
| Arbeitslohn | 14 | Tätigkeitsstaat, außer bei der 183-Tage-Regel |
| Private Renten | 17 | Wohnsitzstaat, mit 15-Jahres-Regel |
| Gesetzliche Renten | 17 | Nur der Staat, der zahlt |
| Beamtenpensionen | 18 | Zahlender Staat, außer bei Ansässigkeit und Staatsangehörigkeit im anderen Staat |
DBA Deutschland/UK 2010; HMRC Double Taxation Relief Manual DT7904
Dein Arbeitslohn und deine Rente
Arbeitslohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo du arbeitest. Bleibst du ansässig in Deutschland und arbeitest nur zeitweise in UK, bleibt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: höchstens 183 Tage in jedem Zwölfmonatszeitraum, der im betreffenden Steuerjahr beginnt oder endet, ein Arbeitgeber, der nicht in UK ansässig ist, und keine britische Betriebsstätte, die den Lohn trägt. Achtung: Es zählen zwölf Monate am Stück, nicht das Kalenderjahr.
Bei Renten unterscheidet das Abkommen scharf. Gesetzliche Renten besteuert nur der Staat, der sie zahlt. Deine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bleibt also in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn du in Brighton lebst, und UK besteuert sie nicht. Umgekehrt gilt dasselbe für die britische State Pension eines Rentners, der in Deutschland wohnt.
Private und betriebliche Renten besteuert dagegen der Wohnsitzstaat. Davon gibt es eine wichtige Ausnahme: Beruht eine deutsche Rente auf Beiträgen, die mehr als 15 Jahre lang steuerfrei, abzugsfähig oder anders gefördert waren, besteuert nur Deutschland. Die Ausnahme fällt weg, wenn Deutschland die Rente tatsächlich nicht besteuert, die Förderung zurückgeholt hat oder die 15 Jahre in beiden Staaten erfüllt sind. Wer schon vor dem 30. Dezember 2010 als UK-Ansässiger eine deutsche Rente bezog, konnte unwiderruflich wählen, nach der alten Regel nur in UK besteuert zu werden.
Pensionen aus dem deutschen öffentlichen Dienst besteuert nur Deutschland, es sei denn, du bist in UK ansässig und britischer Staatsangehöriger. Wie du Renten und Depots beim Umzug sauber mitnimmst, steht in Rente und Depot nach UK.
Deine Dividenden, Zinsen, Immobilien und Gewinne
Dividenden britischer Gesellschaften unterliegen nach britischem Recht keiner Quellensteuer. Wer in Deutschland wohnt und britische Aktien hält, bekommt die Dividende also brutto und versteuert sie zu Hause. Eine Ausnahme sind britische REITs: Auf Ausschüttungen aus deren Immobiliengewinnen behält UK 20 Prozent ein, die sich über das Abkommen reduzieren lassen.
Andersherum behält Deutschland auf deutsche Dividenden 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf ein, auch wenn du in UK wohnst. Das Abkommen erlaubt Deutschland nur 15 Prozent. Den Rest erstattet das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag; Anlagen nimmt es nur über sein Online-Portal an. Plane Geduld ein: Das BZSt nennt selbst Bearbeitungszeiten von über 20 Monaten. In UK rechnest du die 15 Prozent als Foreign Tax Credit Relief in der Steuererklärung an.
Immobilien bleiben steuerlich dort, wo sie stehen. Mieten aus deiner Wohnung in Deutschland darf Deutschland besteuern, Mieten aus einem Haus in Manchester darf UK besteuern. Dasselbe gilt für den Verkaufsgewinn, und zwar auch für Anteile an Gesellschaften, die mehr als 50 Prozent ihres Werts aus Immobilien im anderen Staat ziehen, es sei denn, die Aktien werden wesentlich und regelmäßig an einer Börse gehandelt. Alle anderen Gewinne, etwa aus deinem Aktiendepot, besteuert nur der Wohnsitzstaat. Wer britische Immobilien von Deutschland aus vermietet, liest weiter bei Vermieten als Non-Resident Landlord.
Wie du nicht doppelt zahlst: Artikel 23
Die beiden Staaten gehen unterschiedliche Wege. Deutschland stellt britische Einkünfte seiner Einwohner grundsätzlich frei, etwa Mieten aus einem britischen Haus oder britischen Arbeitslohn, aber nur, wenn sie in UK tatsächlich besteuert werden. Die freigestellten Einkünfte zählen trotzdem für den Steuersatz auf dein übriges Einkommen mit, das ist der Progressionsvorbehalt. Für Dividenden an Privatpersonen, Gewinne aus immobilienreichen Anteilen, Aufsichtsratsvergütungen sowie Künstler- und Sportlereinkünfte rechnet Deutschland die britische Steuer dagegen nur an.
UK arbeitet mit der Anrechnung. Wer in UK ansässig ist, versteuert normalerweise auch seine ausländischen Einkünfte und zieht die deutsche Steuer, die nach dem Abkommen erhoben werden durfte, von der britischen Steuer ab. Mehr als den Abkommenssatz bekommst du nicht angerechnet, und wenn das Abkommen eine Erstattung im Quellenstaat vorsieht, musst du sie dort holen.
Artikel 24 kürzt die deutsche Entlastung, wenn UK Einkünfte nur besteuert, soweit sie nach UK überwiesen werden. Dann gilt die Entlastung nur für den Teil, der in UK tatsächlich besteuert wird. Diese Remittance Basis hat UK am 6. April 2025 durch das 4-Jahres-FIG-Regime ersetzt, das ausländische Einkünfte auf Antrag ganz freistellt. Wie Deutschland deutsche Einkünfte behandelt, die du im FIG-Regime in UK freistellst, regelt der Wortlaut von Artikel 24 nicht ausdrücklich. Kläre das, bevor du den Antrag stellst.
Deine Sozialversicherung: ein System zur Zeit
Die Sozialversicherung regelt nicht das DBA, sondern das Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen UK und EU. Der Grundsatz: Du zahlst immer nur in ein System, normalerweise dort, wo du arbeitest.
Schickt dich dein deutscher Arbeitgeber vorübergehend nach UK, bleibst du bis zu zwei Jahre in der deutschen Sozialversicherung. Den Nachweis liefert die Bescheinigung A1, in UK Portable Document A1 oder PDA1 genannt, ausgestellt von der deutschen Stelle. Der britische Arbeitgeber oder Lohnbuchhalter darf sie als Beleg akzeptieren, dass für ihre Laufzeit keine National Insurance anfällt. Wer in UK arbeitet, ohne entsandt zu sein, zahlt in aller Regel National Insurance.
Das Abkommen von 2010 deckt nur Steuern vom Einkommen und Vermögen ab. Ein Erbschaftsteuerabkommen zwischen Deutschland und UK gibt es nicht: Auf der HMRC-Liste der Erbschaftsteuerabkommen steht Deutschland nicht. Im Erbfall bietet UK dann nur die einseitige Anrechnung (Unilateral Relief). Was das für dich heißt, steht in UK-Erbschaftsteuer.
Deine Fragen zum DBA Deutschland
Wo versteuere ich meine deutsche Rente, wenn ich in England lebe?
Die gesetzliche Rente aus Deutschland besteuert nur Deutschland, UK nicht. Betriebs- und Privatrenten besteuert UK als Wohnsitzstaat, außer die Beiträge waren in Deutschland mehr als 15 Jahre gefördert: Dann bleibt auch diese Rente in Deutschland.
Gibt es Quellensteuer auf britische Dividenden?
Nein. Dividenden britischer Gesellschaften unterliegen nach britischem Recht keiner Quellensteuer. Ausnahme sind Ausschüttungen britischer REITs aus Immobiliengewinnen mit 20 Prozent.
Wie viel Quellensteuer darf Deutschland auf meine Dividenden einbehalten, wenn ich in UK wohne?
Höchstens 15 Prozent. Einbehalten werden zunächst 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag; die Differenz erstattet das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.
Gilt das DBA nach dem Brexit weiter?
Ja. Es ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen Deutschland und UK, zuletzt geändert durch das Protokoll von 2021, das seit 17. Dezember 2021 in Kraft ist.
Wann zahle ich in UK keine Steuer auf meinen Lohn?
Wenn du in Deutschland ansässig bleibst, höchstens 183 Tage in einem Zwölfmonatszeitraum in UK arbeitest, ein nicht britischer Arbeitgeber zahlt und keine britische Betriebsstätte den Lohn trägt.
Quellen: BMF: Abkommen vom 30. März 2010 (BGBl. 2010 II S. 1333), Gesetz und Abkommenstext; BMF: Bekanntmachung über das Inkrafttreten (BGBl. 2011 II S. 536); BMF: Protokoll vom 17. März 2014 (BGBl. 2015 II S. 1297); BMF: Protokoll vom 12. Januar 2021 (BGBl. 2021 II S. 666); GOV.UK: Germany: tax treaties; legislation.gov.uk: SI 2010/2975; HMRC Double Taxation Relief Manual DT7904 und DT7907: Germany; GOV.UK: Check if you can claim the 4-year FIG regime; HMRC RFIG43000: Effects of claim; GOV.UK: Tax on foreign income; BZSt: Kapitalertragsteuerentlastung; SIF/ESTV: Übersicht Vereinigtes Königreich (britische Quellensteuern); GOV.UK: Social security contributions for workers coming to the UK from the EU; GOV.UK: Specialised Committee on Social Security Coordination; GOV.UK: Inheritance Tax: Double Taxation Relief