AUF EINEN BLICK
AbkommenUnterzeichnet 23. Oktober 2018, in Kraft seit 1. März 2019
AnwendungÖsterreich ab 1. Jänner 2020, UK ab 6. April 2019 (Einkommen- und Kapitalertragsteuer)
DividendenQuellenstaat höchstens 10 %, Gesellschaften ab 10 % Stimmrechten und Pension Schemes 0 %
Zinsen, LizenzenNur Wohnsitzstaat
PensionenWohnsitzstaat; Kapitalabfindungen nur im Staat der Pensionskasse
Methode ÖsterreichAnrechnung der britischen Steuer
StandNovember 2026

Das Abkommen: Daten und Fundstellen

Das Abkommen wurde am 23. Oktober 2018 unterzeichnet und ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. In UK wirkt es für Einkommen- und Kapitalertragsteuer ab dem Steuerjahr, das am 6. April 2019 beginnt. In Österreich wird es ab 1. Jänner 2020 angewendet. Kundgemacht ist es in BGBl III Nr. 32/2019, in UK als SI 2019 No. 255.

Es ersetzt das Abkommen vom 30. April 1969. Eine Übergangsregel schützt alte Fälle: Wer beim Inkrafttreten Ansprüche nach Artikel 21 des Abkommens von 1969 hatte, behält sie, als wäre das alte Abkommen weiter in Kraft.

Das Abkommen ist von Anfang an auf Missbrauchsabwehr gebaut. Artikel 27 Absatz 1 versagt Abkommensvorteile, wenn das Erlangen des Vorteils einer der Hauptzwecke einer Gestaltung war. Für Streitfälle gibt es ein Verständigungsverfahren mit Schiedsklausel in Artikel 23.

Welcher Staat dich voll besteuert

Bist du nach dem Recht beider Staaten ansässig, entscheidet die Rangfolge in Artikel 4 Absatz 3: zuerst die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, dann die Staatsangehörigkeit und zuletzt eine Verständigung der Behörden. Auf britischer Seite entscheidet der Statutory Residence Test, ob du überhaupt in UK ansässig bist; mehr dazu in UK-Steuerpflicht und Residence Test.

Wer die Wohnung in Österreich behält, sollte die Frage vor dem Umzug klären lassen, nicht danach. Ein Antrag auf das britische 4-Jahres-FIG-Regime ändert an der Ansässigkeit nach dem Abkommen nichts, das stellt HMRC ausdrücklich klar.

Eine Besonderheit: Auch Pension Schemes und gemeinnützige Einrichtungen gelten als ansässig, selbst wenn sie zu Hause steuerbefreit sind. Für Pensionspläne zahlt sich das bei Dividenden aus.

Wer besteuert was: deine Einkünfte im Überblick

Die Sätze sind Höchstsätze des Quellenstaats. Nationale Sätze können höher sein; den Überhang forderst du im Quellenstaat zurück.

EinkunftArtikelRegel
Mieten aus Immobilien6Dürfen im Belegenheitsstaat besteuert werden
Dividenden allgemein10Quellenstaat höchstens 10 %
Dividenden aus REITs und Immobilien-Investmentfonds10Quellenstaat höchstens 15 %
Dividenden an Gesellschaften mit mindestens 10 % Stimmrechten, an Pension Schemes10Im Quellenstaat steuerfrei
Zinsen11Nur Wohnsitzstaat; gewinnabhängige Zinsen nach dem Protokoll auch im Quellenstaat
Lizenzgebühren12Nur Wohnsitzstaat
Gewinne aus Immobilien und immobilienreichen Anteilen13Auch im Belegenheitsstaat
Übrige Veräußerungsgewinne13Nur Wohnsitzstaat
Arbeitslohn14Tätigkeitsstaat, außer bei der 183-Tage-Regel
Pensionen aus früherer Beschäftigung17Nur Wohnsitzstaat
Kapitalabfindung aus einer Pensionskasse17Nur Staat, in dem die Pensionskasse errichtet ist
Bezüge und Pensionen aus dem öffentlichen Dienst18Zahlender Staat, mit Ausnahme für Staatsangehörige des anderen Staates

DBA Österreich/UK 2018; HMRC Double Taxation Relief Manual DT2753

Dein Gehalt und deine Pension

Gehalt wird grundsätzlich dort besteuert, wo du arbeitest. Österreich behält das Besteuerungsrecht für Arbeit in UK nur, wenn du höchstens 183 Tage in jedem Zwölfmonatszeitraum in UK bist, dein Arbeitgeber nicht in UK ansässig ist und keine britische Betriebsstätte den Lohn trägt.

Pensionen aus früherer Beschäftigung besteuert nur der Wohnsitzstaat. Ziehst du mit deiner österreichischen Firmenpension nach UK, besteuert also UK. Die große Ausnahme: Eine Kapitalabfindung aus einer Pensionskasse besteuert nur der Staat, in dem die Pensionskasse errichtet ist. Lässt du dir eine österreichische Pensionskasse auszahlen, bleibt das Recht bei Österreich, auch wenn du längst in Edinburgh wohnst.

Pensionen und Bezüge aus dem österreichischen öffentlichen Dienst besteuert nur Österreich, außer du bist britischer Staatsangehöriger ohne zugleich Österreicher zu sein.

Praktisch für Entsandte ist Artikel 17 Absatz 3: Zahlst du während der Arbeit in UK weiter in eine in Österreich anerkannte Pensionskasse ein, kann UK diese Beiträge wie Beiträge zu einem britischen Plan behandeln. Voraussetzung ist, dass du schon vor dem Start in UK Mitglied warst und HMRC den Plan als vergleichbar akzeptiert. Wie du Pensionen und Depots beim Umzug mitnimmst, steht in Rente und Depot nach UK.

Deine Dividenden, Zinsen, Immobilien und Gewinne

Die Dividendenregel ist großzügiger als im deutschen Abkommen: Der Quellenstaat darf höchstens 10 Prozent behalten, bei Ausschüttungen von REITs, britischen Property Authorised Investment Funds und österreichischen Immobilien-Investmentfonds höchstens 15 Prozent. Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent der Stimmrechte und Pension Schemes zahlen im Quellenstaat gar nichts.

In der Praxis spielt die Grenze vor allem in eine Richtung: Dividenden britischer Gesellschaften unterliegen nach britischem Recht keiner Quellensteuer, bei REIT-Ausschüttungen aus Immobiliengewinnen behält UK 20 Prozent ein. Wohnst du in UK und bekommst Dividenden aus Österreich, gilt die 10-Prozent-Grenze; was Österreich nach nationalem Recht mehr einbehält, forderst du in Österreich zurück. In UK rechnest du die zulässige österreichische Steuer an.

Zinsen und Lizenzgebühren besteuert nur der Wohnsitzstaat. Das Protokoll macht eine Ausnahme für gewinnabhängige Zinsen, etwa aus einer stillen Gesellschaft, einem partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen: Die darf der Quellenstaat besteuern, wenn sie beim Schuldner abzugsfähig sind.

Immobilien bleiben dort steuerpflichtig, wo sie liegen, bei Mieten wie beim Verkauf. Dasselbe gilt für Anteile, die mehr als 50 Prozent ihres Werts aus Immobilien im anderen Staat ziehen, außer bei Aktien mit wesentlichem und regelmäßigem Börsenhandel. Alle anderen Gewinne, etwa aus deinem Depot, besteuert nur der Wohnsitzstaat.

Anrechnung statt Befreiung: Artikel 21

Hier liegt der wichtigste Unterschied zum deutschen Abkommen. Österreich rechnet an: Erzielt jemand mit Wohnsitz in Österreich Einkünfte, die UK besteuern darf, zieht Österreich die britische Steuer von der österreichischen ab, höchstens bis zu dem Teil der österreichischen Steuer, der auf diese Einkünfte entfällt. Sind Einkünfte in Österreich ausnahmsweise befreit, darf Österreich sie trotzdem für den Steuersatz berücksichtigen.

Das heißt: Bei britischen Einkünften zahlst du im Ergebnis die höhere der beiden Steuern. UK rechnet seinerseits die österreichische Steuer an, die nach dem Abkommen erhoben werden durfte.

ARTIKEL 27 ABSATZ 2
Remittance-Klausel und FIG-Regime

Auch dieses Abkommen enthält die Remittance-Klausel: Besteuert ein Staat Einkünfte nur, soweit sie dorthin überwiesen werden, gewährt der andere Staat seine Entlastung nur für den Teil, der tatsächlich besteuert wird. UK hat die Remittance Basis am 6. April 2025 durch das 4-Jahres-FIG-Regime ersetzt, das ausländische Einkünfte auf Antrag ganz freistellt. Wie Österreich mit Einkünften umgeht, die du im FIG-Regime freistellst, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich. Lass das vor dem Antrag prüfen.

Deine Sozialversicherung: ein System zur Zeit

Die Sozialversicherung regelt das Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen UK und EU. Du zahlst immer nur in ein System, normalerweise dort, wo du arbeitest.

Entsendet dich dein österreichischer Arbeitgeber vorübergehend nach UK, bleibst du bis zu zwei Jahre in der österreichischen Sozialversicherung, belegt durch die Bescheinigung A1, in UK PDA1 genannt. Dein britischer Arbeitgeber darf sie als Nachweis akzeptieren, dass für ihre Laufzeit keine National Insurance anfällt. Ohne Entsendung zahlst du in aller Regel National Insurance.

ERBSCHAFTEN
Kein Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich

Das Abkommen von 2018 erfasst nur Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen. Auf der HMRC-Liste der Erbschaftsteuerabkommen steht Österreich nicht; für britisches Vermögen gibt es im Erbfall nur die einseitige britische Anrechnung. Mehr in UK-Erbschaftsteuer.

FAQ

Deine Fragen zum DBA Österreich

Wie werden britische Dividenden in Österreich besteuert?

UK behält auf Dividenden britischer Gesellschaften nach nationalem Recht keine Quellensteuer ein. Wohnst du in Österreich, besteuert Österreich die Dividende. Bei REIT-Ausschüttungen aus Immobiliengewinnen behält UK 20 Prozent ein; das Abkommen begrenzt das auf 15 Prozent.

Wo versteuere ich meine österreichische Pension, wenn ich in UK lebe?

Pensionen aus früherer Beschäftigung besteuert nur UK als Wohnsitzstaat. Kapitalabfindungen aus einer österreichischen Pensionskasse und Pensionen aus dem österreichischen öffentlichen Dienst besteuert dagegen Österreich.

Seit wann gilt das neue DBA?

In Kraft ist es seit 1. März 2019. In UK gilt es für Einkommen- und Kapitalertragsteuer ab 6. April 2019, in Österreich ab 1. Jänner 2020.

Stellt Österreich britische Einkünfte frei?

Nein. Anders als Deutschland rechnet Österreich die britische Steuer an. Du zahlst im Ergebnis die höhere der beiden Steuern.

Was gilt bei einer Entsendung nach UK?

Steuerlich die 183-Tage-Regel in jedem Zwölfmonatszeitraum, sozialversicherungsrechtlich bis zu zwei Jahre mit A1-Bescheinigung im österreichischen System.

Quellen: GOV.UK: Austria: tax treaties; GOV.UK: 2018 UK-Austria Double Taxation Convention (Text); BMF Österreich: Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; HMRC Double Taxation Relief Manual DT2750 und DT2753: Austria; HMRC RFIG43000: Effects of claim; GOV.UK: Check if you can claim the 4-year FIG regime; GOV.UK: Tax on foreign income; SIF/ESTV: Übersicht Vereinigtes Königreich (britische Quellensteuern); GOV.UK: Social security contributions for workers coming to the UK from the EU; GOV.UK: Inheritance Tax: Double Taxation Relief