AUF EINEN BLICK
RegisterCompanies House, öffentlich und kostenlos online einsehbar
PSCin der Regel mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte, Bestellrecht für die Mehrheit der Directors oder maßgeblicher Einfluss
Identitätsprüfunggesetzliche Pflicht seit 18. November 2025 für Directors und PSCs
DeutschlandMeldung ins Transparenzregister auch für ausländische Gesellschaften mit Immobilien in Deutschland (§ 20 GwG)
SchweizTransparenzregister seit 1. Oktober 2026 in Betrieb, auch für ausländische Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz
StandNovember 2026

Companies House: zwei Register in einem

Wer nach dem Handelsregister in England, Großbritannien oder UK sucht, landet bei Companies House. Die Behörde ist der Registrar of Companies und führt das Register aller Gesellschaften in England und Wales, Schottland und Nordirland. Anders als in Deutschland gibt es kein Amtsgericht und keinen Notar als Zwischenstation. Eingereicht wird direkt bei der Behörde, eingesehen wird online.

Companies House stellt alle öffentlichen Daten kostenlos bereit, ohne Anmeldung. Du findest dort Namen, Nummer, Sitz, Gründungsdatum, die aktuellen und ehemaligen Directors, eingetragene Sicherheiten, Insolvenzinformationen und die komplette Einreichungshistorie. Dokumentenbilder sind ab 2003 kostenlos abrufbar, ältere Papierdokumente, die erst gescannt werden müssen, kosten £3 pro Stück. Mit dem kostenlosen Dienst Follow bekommst du eine E-Mail, sobald eine Gesellschaft etwas einreicht. Für die Due Diligence vor einem Geschäft ist das Gold wert.

Einen Handelsregisterauszug im deutschen Sinn gibt es nicht. Die Übersicht der Gesellschaft und die eingereichten Dokumente sind der Auszug. Wo im Ausland ein beglaubigtes Dokument verlangt wird, besorgen wir es für dich.

Bist du eine Person with Significant Control?

Eine Person with Significant Control (PSC) ist, wer eine Gesellschaft besitzt oder kontrolliert, im Deutschen also der wirtschaftlich Berechtigte. Nach der Anleitung von Companies House ist PSC in der Regel, wer mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält, die Mehrheit der Directors bestellen oder abberufen kann oder auf andere Weise maßgeblichen Einfluss oder Kontrolle ausübt.

Die Angaben zu den PSCs gehören schon in die Gründungsanmeldung. Jede Änderung muss Companies House mitgeteilt werden. Kann eine Gesellschaft keinen PSC feststellen oder hat sie keinen, muss sie auch das melden. Eine Lücke ist im britischen System also keine Option, sondern selbst eine Meldung.

Die Höhe der Beteiligung wird nicht auf die Nachkommastelle gemeldet, sondern in Bändern: über 25 bis einschließlich 50 Prozent, mehr als 50 und weniger als 75 Prozent, 75 Prozent oder mehr. Die Privatadresse des PSC wird nicht veröffentlicht, an ihre Stelle tritt eine Zustelladresse. Wer bei einer Neugründung die Rollen verteilt, findet die Grundlagen unter PLC gründen.

Was über dich gemeldet wird

Diese Angaben stimmt die Gesellschaft mit dem PSC ab, bevor sie an Companies House gehen. Die Privatadresse wird erfasst, aber nicht veröffentlicht.

  • Name und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland
  • Zustelladresse (service address)
  • Privatadresse, nicht öffentlich
  • Datum, seit dem die Person PSC ist, und Datum der Bestätigung
  • jede zutreffende Art der Kontrolle mit dem Band der Anteile und Stimmrechte

Deine Identitätsprüfung bei Companies House

Seit dem 18. November 2025 ist die Identitätsprüfung bei Companies House gesetzliche Pflicht. Das Datum war kein Stichtag, sondern der Start einer zwölfmonatigen Übergangszeit für bestehende Directors und PSCs. Wer die Prüfung besteht, bekommt einen persönlichen Companies House Personal Code. Directors geben ihn mit der nächsten Confirmation Statement an, bei einer Neugründung schon in der Gründungsanmeldung. Ohne geprüfte Directors kann die Gesellschaft ihre Confirmation Statement nicht mehr einreichen.

PSCs, die nach dem 18. November 2025 eingetragen werden, geben ihren Code bei der Eintragung oder innerhalb von 14 Tagen an. Für Eigentümer im Ausland ist der praktische Weg oft ein Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Die Prüfung über einen ACSP geht aus jedem Land, der ACSP muss aber bei einer britischen Geldwäscheaufsicht registriert sein.

GUT ZU WISSEN
Was aus dem eigenen PSC-Register wurde

Früher musste jede Gesellschaft zusätzlich ein eigenes PSC-Register führen. Das zugehörige Kapitel im Companies Act 2006 ist mit Wirkung zum 18. November 2025 durch den Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 entfallen. Maßgeblich sind die Angaben bei Companies House. Die übrigen Register einer PLC, allen voran das Aktionärsregister, bleiben Pflicht.

Deutschland: wann deine UK-Gesellschaft ins Transparenzregister muss

Hier kommt die Stelle, die viele überrascht. Eine britische Gesellschaft ist für das deutsche Transparenzregister grundsätzlich kein Thema. Das ändert sich, sobald sie in Deutschland Immobilien hält oder sich zum Erwerb verpflichtet. Nach § 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz gilt die Meldepflicht dann auch für Vereinigungen mit Sitz im Ausland. Erfasst sind außerdem bestimmte Anteilskäufe an grundbesitzenden Gesellschaften, also die klassischen Share Deals nach § 1 Absatz 3 Grunderwerbsteuergesetz.

Für eine PLC als Holding mit deutscher Immobilientochter ist das kein Randfall. Die Meldung an das deutsche Register und die Angaben bei Companies House sollten zueinander passen. Wir gleichen beides ab, bevor ein Notar in Deutschland fragt.

Schweiz und Österreich: deine Meldungen zu Hause

In der Schweiz ist am 1. Oktober 2026 das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft getreten, am selben Tag hat das Transparenzregister den Betrieb aufgenommen. Erfasst werden die Personen, die schweizerische juristische Personen kontrollieren, und auch ausländische juristische Personen mit Bezug zur Schweiz. Die Meldefristen liegen je nach Rechtseinheit zwischen einem Monat und zwei Jahren. Die Anmeldung über EasyGov und die Eintragung sind kostenlos. Hat deine britische Gesellschaft einen Schweiz-Bezug, gehört das in die Planung.

Für Österreich prüfen wir im Einzelfall, ob die britische Gesellschaft durch ihre Tätigkeit oder ihr Vermögen in Österreich eigene Meldepflichten auslöst, gemeinsam mit deiner Beratung in Österreich.

Neue Aktionäre in deiner PLC: die richtige Reihenfolge

Wenn sich bei deiner PLC der Aktionärskreis ändert, hängen mehrere Register aneinander. So gehen wir in der Company-Secretary-Betreuung vor.

  1. 1

    Übertragung prüfen

    Satzung, Vorkaufsrechte und Zustimmungen prüfen, bevor die Übertragung unterschrieben wird. Bei bestehenden Aktien gehört die Stempelsteuer in dieselbe Prüfung, Details unter Steuern der UK PLC.

  2. 2

    Aktionärsregister umschreiben

    Erst wenn die Übertragung sauber ist, wird das Aktionärsregister der PLC geändert.

  3. 3

    PSC-Schwellen abgleichen

    Überschreitet oder unterschreitet jemand 25, 50 oder 75 Prozent, ändert sich die PSC-Meldung. Neue PSCs brauchen ihren Personal Code.

  4. 4

    Meldungen einreichen lassen

    Die Änderungen gehen an Companies House. Hat die Gesellschaft Immobilien in Deutschland oder einen Schweiz-Bezug, gleichen wir die Meldungen dort mit ab.

  5. 5

    Confirmation Statement im Blick behalten

    Die jährliche Bestätigung muss zu allem passen, was im Jahr gemeldet wurde, und alle Directors müssen geprüft sein.

FAQ

Deine Fragen zum PSC Register

Was kostet ein Handelsregisterauszug in UK?

Die Daten bei Companies House sind kostenlos online einsehbar, Dokumentenbilder ab 2003 ebenfalls. Nur ältere Papierdokumente, die gescannt werden müssen, kosten £3 pro Stück.

Ab wann bin ich PSC einer britischen Gesellschaft?

In der Regel ab mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte, wenn du die Mehrheit der Directors bestellen oder abberufen kannst oder wenn du auf andere Weise maßgeblichen Einfluss hast.

Wird meine Privatadresse veröffentlicht?

Nein. Companies House veröffentlicht für PSCs eine Zustelladresse, die Privatadresse bleibt nicht öffentlich.

Muss ich als PSC im Ausland nach UK reisen, um meine Identität prüfen zu lassen?

Nein. Neben dem Online-Weg über GOV.UK One Login kannst du die Prüfung über einen Authorised Corporate Service Provider erledigen lassen, und das aus jedem Land.

Quellen: GOV.UK: Searching the Companies House register; GOV.UK: People with significant control (PSCs); GOV.UK: Verifying your identity for Companies House; GOV.UK: Verify your identity for Companies House; GOV.UK: When you need to verify your identity for Companies House; legislation.gov.uk: Companies Act 2006, section 790M (annotations); Gesetze im Internet: § 20 Geldwäschegesetz; Bundesamt für Justiz: Transparenzregister nimmt den Betrieb auf (1. Oktober 2026)